Spenden
So helfen Sie uns direkt:
- Sie spenden
Spendenkonto bei der Berliner Sparkasse:
Kinderhaus ADDIS e.V.
IBAN: DE42 100 500 000 990 017 770
BIC: BELADEBEXXX - Sie übernehmen eine persönliche Patenschaft
Schreiben Sie uns: kinderhaus-addis (at) t-online.de - Sie erteilen uns eine Einzugsermächtigung
So können Sie außerdem helfen:
- Sie haben im Lotto gewonnen und wollen durch Spenden anderen Gutes tun?
- Grüne Hochzeit, Silberne Hochzeit, Goldene Hochzeit – und Sie verzichten auf Geschenke, um spenden zu können?
- Runde Geburtstage – 50, 60, 70 Jahre alt –, Sie haben schon alles und möchten anderen eine Freude machen?
- Verabschiedung in den Ruhestand – Spenden statt Blumen und Geschenke?
- Eine jährliche Weihnachtsspende?
- Durch den Besuch unserer Äthiopischen Abende, zu denen wir Sie gerne einladen.
- Schreiben Sie uns: kinderhaus-addis@t-online.de
Gemeinnützigkeit
Der Verein Kinderhaus ADDIS e.V. wird zum Ende eines jeden abgeschlossenen Kalenderjahres von einer externen Kassenprüferin überprüft.
Zur Anerkennung der Gemeinnützigkeit legt der Verein regelmäßig alle 3 Jahre die erforderlichen Unterlagen, u.a. die Gewinn- und Verlustrechnung, beim Finanzamt für Körperschaften I (Berlin) zur Prüfung vor. Die Anerkennung eines Vereins als gemeinnützig hat den Vorteil, dass in diesem Fall keine Gewerbe- und Körperschaftssteuer an das Finanzamt abgeführt werden müssen. Außerdem ist der Verein berechtigt Spendenbescheinigungen auszustellen, da Spenden oder Mitgliedsbeiträge steuerlich abgesetzt werden können. Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit erfolgt durch Erteilung eines Freistellungsbescheides. Der letzte Freistellungsbescheid wurde am 19.03.2021 für die Jahre 2018 bis 2020 erteilt. Anerkannter Zweck des Vereins ist die Förderung der Erziehung nach § 52 Abs.2 Satz 1 Nr. 7 AO.